Warum die Kantonsschule Küsnacht?

Mit rund 560 Schüler*innen in 24 Klassen ist unsere Schule übersichtlich und familiär. Man kennt sich unter den Schüler*innen, aber auch Lehrpersonen, Hausdienst oder Sekretariat sind allen bekannt und schnell erreichbar. Das übersichtliche und campusartige Schulareal vereint mittelalterliche mit modernen Bauten und ist von Schiffstation und Bahnhof innert wenigen Minuten zu Fuss erreichbar. Die Schule verbindet eine lange musische Tradition mit einer wachsenden Immersions-Abteilung: Die zweisprachige Unterstufe (Immersionsunterricht Deutsch/Englisch ab der 1. Klasse) hat an der Kantonsschule Küsnacht eine lange Tradition – und ist auch für Kinder ohne englische Muttersprache eine einmalige Möglichkeit in eine Fremdsprache "einzutauchen". Um die hohen Anforderungen erfüllen zu können, müssen sich die Jugendlichen wohl fühlen, weshalb jährlich diverse traditionsreiche Anlässe stattfinden, die sich grosser Beliebtheit erfreuen, wie etwa Schüler*innen-Konzerte, der Semiball, der Weihnachtszmorge - auch liebevoll "Semizmorge" genannt, das Skilager oder die Volleyballnacht.

 

Die Kantonsschule Küsnacht stellt sich vor

Im November finden jeweils Orientierungsabende sowie ein Schnuppernachmittag statt, welche Ihnen einen persönlichen Einblick in unsere Schule ermöglichen.
Aktuelle Informationen inklusive Anmeldungslink für den Schnuppernachmittag finden Sie unter ZAP 24
Wenn Sie sich bereits vorher einen Eindruck von unserer Schule und dem Angebot der KKN verschaffen möchten, finden Sie viele Interessante Informationen im Downloadbereich auf der rechten Seite (Präsentationen der Orientierungsabende, FAQ Dokument mit Antworten auf häufig gestellte Fragen)

Aber Bilder sagen bekanntlich mehr als tausend Worte. Zwei unserer ehemaligen Schüler haben einen Film über die Kanti Küsnacht gedreht, in welchem Sie sehen und hören können, wie die Kanti Küsnacht von ihren Schüler*innen erlebt wird! Film ab!

Aufnahmebedingungen

Das Angebot des zweisprachigen Untergymnasiums richtet sich an leistungswillige, Primarschüler*innen der 6. Klasse, die bis zum 31. Mai des Prüfungsjahres noch nicht 15 Jahre alt sind. Wer in die zweisprachige Unterstufe in Küsnacht eintreten möchte, muss die gleiche Aufnahmeprüfung absolvieren, wie sie für die Aufnahme in irgendein Langgymnasium im Kanton Zürich erforderlich ist (zentrale Aufnahmeprüfung ZAP). 

Der Eintritt in die dritte Klasse des musischen und neusprachlichen Kurzgymnasiums eine 3. Klasse unserer Schule setzt den Besuch von 6 Jahren Primarschule und 2 Jahren Sekundarschule oder eine gleichwertige Ausbildung voraus. Es ist aber auch möglich, nach der 3. Klasse der Sekundarschule oder sogar nach einem Zwischenjahr (z.B. 10. Schuljahr) in eine 3. Klasse einzutreten. Allerdings dürfen die Kandidatinnen und Kandidaten bis zum 30. April des Prüfungsjahres noch nicht 17 Jahre alt sein. Auch im Kurzgymnasium findet eine zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) statt, die zum Eintritt ins Kurzgymnasium berechtigt. Schüler*innen aus der Unterstufe anderer öffentlicher eidgenössisch anerkannter Gymnasien können prüfungsfrei mit dem Promotionsstand zum Zeitpunkt des Übertritts in eine 3. Klasse aufgenommen werden. Ein prüfungsfreier Übertritt aus einer gymnasialen Unterstufe ins Kurzgymnasium der Kantonsschule Küsnacht ist neuerding immer möglich, unabhängig von den angebotenen Profilen der bisherigen Schule. 

Hospitanzen und ausserordentliche Aufnahmeprüfung

Wer einen Teil der Ausbildung bis mindestens zum 7. Schuljahr im Ausland absolviert hat und danach ins Einzugsgebiet unserer Schule zurückkehrt, kann einen Antrag auf eine Hospitation stellen, denn ab dem 8. Schuljahr bieten wir die Möglichkeit von Hospitation an (in der 1. Klasse ist dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich). Hospitant*innen verbringen ein Semester in ihrer Klasse und schreiben alle Prüfungen mit, sodass deutlich wird, ob sie angemessene Leistungen erbringen können – allerdings werden die Promotionsbedingungen noch nicht angewendet und kein Zeugnis ausgestellt. Am Ende eines solchen Gastsemesters steht zwingend eine ausserordentliche Aufnahmeprüfung in fünf Unterrichtsfächern sowie zusätzlich im Schwerpunktfach im Kurzgymnasium, welche über eine definitive Aufnahme entscheidet.

Aufnahmeprüfung

Die Anmeldung zur zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) ist jeweils ab 1. Januar über die Website www.zentraleaufnahmepruefung.ch möglich. Anmeldeschluss ist jeweils am 10. Februar.  

Die Aufnahmeprüfung findet immer anfangs März statt. Die Prüfung ist im ganzen Kanton dieselbe, wird aber an derjenigen Schule geschrieben, für die man sich angemeldet hat. Für die Aufnahme ans Untergymnasium muss eine Prüfung in den Fächern Deutsch (Sprachprüfung und Aufsatz) sowie Mathematik absolviert werden, für die Aufnahme ans Kurzgymnasium ebenso (seit 2023 wird Französisch nicht mehr geprüft). Zur Vorbereitung finden Sie die Prüfungen der vergangenen Jahre samt Lösungen allesamt auf der Website der zentralen Aufnahmeprüfung